Verrechnungssatz

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Inhalte aus dem Blog

Warum so viele Existenzgründer scheitern-Der Stundenverrechnungssatz

Warum scheitern so viele Existenzgründer? - Diese Frage stellen sich sicherlich viele Leute jeden Tag. In der Vergangenheit mussten Experten immer wieder feststellen, dass es Existenzgründer gibt, denen sämtlich Kenntnisse aus dem kaufmännischen Bereich fehlen. Somit wird oftmals schon die erste Hürde - der Businessplan zum Spießrutenlauf.

Es erwartet natürlich niemand, dass jemand, der seine Zukunft im handwerklichen Bereich sieht, der Kaufmann schlecht hin ist. Allerdings dürfen gewisse Erwartungen auch an einen Handwerker gestellt werden. So sollte jeder, unabhängig vom späteren Kerngeschäft, in der Lage sein, seinen eigenen Stundenlohn zu kalkulieren. Selbst diese Kleinigkeit wird vielen angehenden Unternehmern zum Hindernis. Statt den eigenen Stundensatz tatsächlich zu kalkulieren, gehen viele Existenzgründer dazu über, die Stundensätze der Mitbewerber anzunehmen.

Die Höhe der Stundensätze ist aber von vielen verschiedenen Faktoren des eigenen Betriebes abhängig und darf primär nicht mit denen der Mitbewerber gleichgesetzt werden. Erst wenn der eigene Stundensatz kalkuliert wurde, darf dieser Satz mit dem der Mitbewerber verglichen werden. Sollten die Abweichungen zu den Mitbewerbern deutlich ausfallen, so sollte sicher gestellt werden, dass auch alle eigenen Kosten berücksichtigt wurden. Anschließend kann der Satz des eigenen Unternehmens nochmals nachkalkuliert werden.
Quelle: existenzgruender21.de

08.03.2019
Arbeitseinheiten - Arbeitswerte

Als Argument für die Umstellung auf Arbeitseinheiten hören wir immer wieder, dass dadurch verdeckte Verrechnungssatzerhöhungen durchgesetzt werden können. Ist so ein Argument überhaupt noch zeitgemäß? Wir denken, dass heutzutage in einer Zeit, die geprägt ist von Internetvergleichen, Billiganbietern, schwindender Kundentreue usw. so etwas nicht funktioniert.

Also sind Arbeitseinheiten kein Thema?
Wir sprechen hier ist ja über den betriebsnotwendige Verrechnungssatz, der vielleicht nicht dem im Markt durchzusetzenden Wert entspricht. Da kann es vordringlich nicht darum gehen, Erhöhungen durchzusetzen, sondern mehr Stunden zu berechnen und dafür haben Arbeitseinheiten gegenüber einer Abrechnung in Stunden (oder halben Stunden) und auch gegenüber einer minutengenauen Abrechnung Vorteile.

Ein Kundendiensttechniker mag nicht unbedingt 1,5 oder 2 Stunden aufschreiben, wenn er 68 Minuten beim Kunden war. Dagegen wären 7 Einheiten a 10 Minuten kein Thema. Auch wird er bei einer minutengenauen Abrechnung nicht exakt 1 Stunde und 5 Minuten aufschreiben, sieht ja kleinlich aus. Auch hier werden problemlos 7 Einheiten eingetragen und so sogar eine Produktivität von über 100 Prozent erreicht. Wenn sich bei gleich bleibenden Kosten die Produktivität erhöht, sinkt der Verrechnungssatz und das ist doch das Ziel! Versetzen Sie sich in Ihren Mitarbeiter vor Ort und machen Sie es ihm leicht.

22.01.2019
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